Programm • Verhaltensregeln • Eintritt • Anfahrt • Bilder
Aus organisatorischen Gründen (u.a. wegen der Jumbofahrt am Sonnabend) war es erst jetzt zu schaffen, diesjährige Fotos zu veröffentlichen,
folgend nun die nächsten 100 Bilder
(weitere Aktualisierungen, u.a. auch mit einem Video, voraussichtlich alle 3 Tage):
Achtung! - Es wird zum Treffen eine neue Regelung der Übernachtungsflächen geben. Flächen, die im Wald oder Wald angrenzenden Bereich liegen, werden verändert oder stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
14. Internationales Ostblock-Fahrzeugtreffen Pütnitz vom 03. bis 05.07.2015Liebe Technikfreunde,
Zehntausende begeisterter Ostfahrzeug-Liebhaber aus ganz Europa und zum Teil sogar von Übersee haben sich in den vergangenen 13 Jahren in Pütnitz getroffen und sich und ihre historischen Fahrzeuge einem riesigen interessierten Publikum präsentiert.
Der Veranstalter ist stolz darauf, daß dabei von allen ein enormer Aufwand geleistet wird, um teilweise über riesige Entfernungen ausgerechnet zu diesem Treffen zu kommen.
Dafür möchten er sich auch an dieser Stelle noch einmal bei allen ganz herzlich bedanken.
Der Veranstalter verspricht, daß wir auch zukünftig alles unternehmen werden, Rahmenbedingungen und eine Atmosphäre zu schaffen, die wiederum viele, viele Technikfreunde zu ihm lockt.
Er freut sich deshalb schon sehr auf das 14. Internationale Ostblock-Fahrzeugtreffen bei ihm vom 03. bis 05.07.2015 und hoffen - Ihr tut das auch.
Natürlich wird das Treffen auch in diesem Jahr nach dem bekannten Muster ablaufen.
Erfahrungen aus den vergangenen Treffen, neue Ideen, veränderte Möglichkeiten und veränderte allgemeine Bedingungen führen jedoch dazu, daß in jedem Jahr wieder von Neuem sehr intensive Gedanken über die Gestaltung des Treffens unternommen werden, die dann logischerweise ihre Umsetzung in der Praxis erleben.
Oberste Priorität hat dabei aber der Charakter des Ostblock-Fahrzeugtreffens.
Damit wird nicht nur der politischen Hintergrund gemeint, sondern lediglich der geografischen Aspekt der Herkunft der teilnehmenden historischen Fahrzeuge, die im Verständnis einen hohen Stellenwert als technisches Kulturgut für gegenwärtige und zukünftige Generationen besitzen.
Um diesen Charakter nicht zu verwässern, wird auch künftig intensiv auf die Beschaffenheit der Fahrzeuge bei der Zulassung zu dem Treffen geachtet.
Interessierte sollten sich hierzu bitte rechtzeitig mit den Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln sowie der Preisübersicht vertraut machen.
Alle Eingeweihten und Stammgäste wissen, daß es hier sehr urig und bodenständig zugeht, aber gleichzeitig darum bemüht, eine gemütliche und herzliche Atmosphäre zu schaffen. Daran sind im Übrigen nicht nur alle Vereinsmitglieder beteiligt, sondern viele, viele andere fleißige Helfer.
Jeder, der selbst schon mal eine Veranstaltung organisiert hat, weiß, daß selbst bei intensiver Vorbereitung nicht alles hundertprozentig funktioniert. Und wenn sich so viele Menschen wie hier auf engstem Raum treffen, dann ist die Vielfalt der individuellen Vorstellungen und Wünsche so groß, daß wir einfach das Verständnis und die Hilfe aller Teilnehmer brauchen, damit letztendlich diese Veranstaltung trotzdem für alle zu einem spannenden, interessanten, schönen und sicheren Erlebnis wird. Die Durchsetzung der hierzu aufgestellten Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln kann dabei nur im Interesse aller ehrlichen und friedliebenden Teilnehmer liegen, deren Unterstützung wir hierfür natürlich unbedingt benötigen.
Um es ganz deutlich zu sagen: Egoistisches und respektloses Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und Besuchern einschließlich deren Eigentum werden wir nicht tolerieren.
Andererseits muß aber auch jedem klar sein, daß er für sich, seine Mitstreiter und sein Eigentum eigene Verantwortung besitzt.
Die traditionelle gemeinsame Ausfahrt mit allen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Ostfahrzeugen in das Ostseebad Dierhagen am Freitag ab 15.30 Uhr und die große Eröffnungsparade am Samstag um 11.00 Uhr auf dem Veranstaltungsgelände sind zweifelsfrei herausragende Höhepunkte des Ostblock-Fahrzeugtreffens in Pütnitz.
Hierzu wünscht sich der Veranstalter auch für die Zukunft die Beteiligung möglichst aller der zu diesen Zeiten bereits angereisten Teilnehmer. Um dem enormen öffentlichen Interesse an diesen Höhepunkten gerecht zu werden, bedarf es nicht nur einer umfangreichen Vorbereitung, sondern auch einer disziplinierten Teilnahme, bei der sich jeder auch überlegen sollte, auf welche Art und Weise er sich dem Publikum präsentiert. Nur so können wir auch zukünftig großes Interesse und Akzeptanz in der Öffentlichkeit erwarten.
Mit den Vorführungen am Sonnabend und Sonntag vor der Halle I soll allen Gästen die Möglichkeit geben werden, ausgewählte historische Fahrzeuge detailliert vorgestellt zu bekommen. Eine Teilnahme aller Aktiven mit ihren Fahrzeugen in der jeweiligen Kategorie ist deshalb auf jeden Fall immer erwünscht.
Stellvertretend für alle aktiven Teilnehmer werden wir natürlich auch in diesem Jahr die Teilnehmer mit der weitesten Anreise in den unterschiedlichen Fahrzeugkategorien ehren.
Dazu wäre es sehr schön, wenn dann auch schon möglichst alle Aktiven ab 20.00 Uhr an der gemeinsamen Abendveranstaltung in Halle III teilnehmen.
Und auch wenn der Samstagabend traditionell mit dem Feuerwerk seinen Höhepunkt findet, sind wir es auch und gerade den Besuchern am Sonntag schuldig, daß gemeinsam noch einmal die Fahrzeuge und ein interessantes Programm präsentiert wird, bevor dann alle wieder ihre Heimreise antreten.
Der Technikverein wünscht allen, die eine Teilnahme an der Veranstaltung als Aktive planen, viel Spaß und viel Erfolg bei der Vorbereitung, eine schöne, unfall- und pannenfreie Anreise und natürlich ein aufregendes und schönes Wochenende beim 14. Ostblock-Fahrzeugtreffen.
Neben der Einteilung in Teilnehmerkategorien gliedert sich die Preistabelle nach folgenden Altersklassen:
1. aktiver Teilnehmer mit Ost-Fahrzeug
Die Teilnehmergebühr für aktive Teilnehmer ist eine Pauschalgebühr für den Zeitraum vom 3.7. bis 5.7.2015, unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der An- und Abreise innerhalb dieses Zeitraumes und beinhaltet die unten aufgeführten Leistungen.
Sie erhöht sich um jeweils 10,-€ pro Person für jeden angefangenen Tag bei einer Anreise ab 29.6.2015
und einmalig 5,-€ pro Person für das Frühstück am 2. und 3.7. bei einer Anreise bis jeweils 9.00 Uhr.
Daraus ergeben sich folgende konkreten Preise:
Anreise am | Kinder bis 6 Jahre | Kinder 7 - 12 Jahre | Erwachsene |
---|---|---|---|
29.06.2015 | 0 | 65 | 95 |
30.06.2015 | 0 | 55 | 85 |
01.07.2015 | 0 | 45 | 75 |
02.07.2015 bis 9.00 Uhr | 0 | 35 | 65 |
02.07.2015 ab 9.00 Uhr | 0 | 30 | 60 |
03.07.2015 bis 9.00 Uhr | 0 | 20 | 50 |
03.07.2015 ab 9.00 Uhr | 0 | 15 | 45 |
04.07.2015 | 0 | 15 | 45 |
Die Teilnehmergebühr für aktive Teilnehmer ist eine Pauschalgebühr für den Zeitraum vom 3.7. bis 5.7.2015, unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der An- und Abreise innerhalb dieses Zeitraumes und beinhaltet die unten aufgeführten Leistungen. Sie erhöht sich um einmalig 5,-€ pro Person (unabhängig vom Alter der Person) bei einer Anreise am 3.7.2015 bis 9.00 Uhr. Eine Anreise vor dem 3.7.2015 ist nicht möglich.
Daraus ergeben sich folgende konkreten Preise:
Anreise am | bis 6 Jahre | 7 - 12 Jahre | Erwachsene |
---|---|---|---|
03.07.2015 | 0 | 35 | 110 |
03.07.2015 | 0 | 30 | 105 |
04.07.2015 | 0 | 30 | 105 |
Händler sind im Sinne der Teilnahmebedingungen "aktive Teilnehmer mit Ostfahrzeug" Die Teilnehmergebühr für aktive Teilnehmer ist eine Pauschalgebühr für den Zeitraum vom 3.7. bis 5.7.2015, unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der An- und Abreise innerhalb dieses Zeitraumes und beinhaltet die unten aufgeführten Leistungen. Sie erhöht sich um jeweils 10,-€ pro Person über 12 Jahre bei einer Anreise ab 2.7.2015 Daraus ergeben sich folgende konkreten Preise:
Anreise am | bis 6 Jahre | 7 - 12 Jahre | Erwachsene |
---|---|---|---|
02.07.2015 | 0 | 25 | 55 |
03.07.2015 bis 9.00 Uhr | 0 | 20 | 50 |
03.07.2015 ab 9.00 Uhr | 0 | 15 | 45 |
04.07.2015 | 0 | 15 | 45 |
Tagesbesucher im Sinne der Teilnahmebedingungen sind Besucher des Ostblock-Fahrzeugtreffens an einem oder mehreren Tagen vom 3. bis 5.7.2015 jeweils in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr. Tagesgäste haben das Veranstaltungsgelände jeweils bis spätestens 19.00 Uhr wieder zu verlassen.
Besuch am | bis 6 Jahre | 7 bis 16 Jahre | ab 17 Jahre |
---|---|---|---|
03.07.2015 | 0 | 5 | 10 |
04.07.2015 | 0 | 5 | 10 |
05.07.2015 | 0 | 5 | 10 |
Tagesbesucher mit Ostfahrzeug im Sinne der Teilnahmebedingungen sind Besucher des Ost-Fahrzeugtreffens an einem oder mehreren Tagen vom 3. bis 5.7.2015 jeweils in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr, die mit einem Ostfahrzeug im Sinne der Teilnahmebedingungen anreisen und dieses auf dem Veranstaltungsgelände präsentieren. Tagesbesucher mit Ostfahrzeug haben das Veranstaltungsgelände jeweils bis 19.00 Uhr wieder zu verlassen. Am 3. und 4.7.2015 haben Tagesbesucher mit Ostfahrzeug für die Aushändigung eines Teilnehmer-Ausweises (Armband) ein Pfand in Höhe von 45,-€ pro Person zu bezahlen. Dieses Pfand wird bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes bis spätestens 19.00 Uhr gegen Abgabe des Armbandes am Ausgangstor in voller Höhe zurückerstattet.
Daraus ergeben sich folgende Preise:
Besuch am | Fahrer | Mitfahrer | Pfand |
---|---|---|---|
03.07.2015 | 0 | 5 | 45 |
04.07.2015 | 0 | 5 | 45 |
05.07.2015 | 0 | 5 | 0 |
Das 14. Internationale Ostblock-Fahrzeugtreffen ist eine Veranstaltung des Technikvereins Pütnitz e.V. auf dem Gelände des Technikmuseums in 18311 Ribnitz-Damgarten, Flugplatzallee.
Die Veranstaltung dient der gemeinsamen Darstellung historischer Fahrzeuge und anderer technischer Gerätschaften der Staaten des ehemaligen Ostblocks, der Vermittlung technischer und historischer Kenntnisse sowie der Förderung der Völkerverständigung und der gegenseitigen Unterstützung bei Pflege, Erhaltung und Darstellung technischen Kulturgutes. Die Veranstaltung verfolgt keinerlei politische Ziele und distanziert sich von jeglicher eventueller diesartiger missbräuchlicher Nutzung durch Dritte für eigene Zwecke.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr.
Ein Rechtsanspruch für die Teilnahme an der Veranstaltung besteht nicht
Mit der Entrichtung der entsprechenden Teilnehmergebühr (siehe Preisübersicht) als Aufwandsentschädigung für die vom Veranstalter gewährten Leistungen erklärt der Teilnehmer/Besucher ausdrücklich die Kenntnisnahme und das Einverständnis mit den vom Veranstalter festgelegten Teilnahmebedingungen und Verhaltensregeln. Er erklärt gleichzeitig, dass ihm bewusst ist, dass eine Missachtung oder ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen und die Verhaltensregeln unter Umständen zu einem Platzverweis führen können. Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegen den Veranstalter können nur geltend gemacht werden, wenn im konkreten Fall eine grobe Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Der Veranstalter besitzt auf dem Veranstaltungsgelände das Hausrecht. Alle Festlegungen und Maßnahmen zur Ausübung des Hausrechtes bieten während der Veranstaltung keinerlei Grundlage zur Diskussion über deren Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit, sondern sind von allen Angesprochenen im Interesse von Ordnung und Sicherheit unbedingt zu befolgen!
Zur Teilnahme an unserem Fahrzeugtreffen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:Als aktiver Teilnehmer mit Ostfahrzeug im Sinne unserer Teilnahmebedingungen gilt die Besatzung eines Kraftfahrzeuges, die sich als Camper auf einem vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Platz niederlässt. Die maximale Größe der Besatzung richtet sich dabei nach den auf dem entsprechenden Fahrzeug original vorhandenen Sitzplätzen. Als Ostfahrzeug im Sinne der Teilnahmebedingungen gilt neben der Herkunft des Kfz. aus einem früheren Ostblock-Staat die Beschaffenheit des Fahrzeugs als entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur Veranstaltung.
Zur Veranstaltung zugelassen sind nur solche Kraftfahrzeuge, deren äußeres Erscheinungsbild dem Original weitgehendst entspricht, die über eine funktionierende originale Ansaug- und Abgasanlage verfügen, die entweder aus einer Serienproduktion entstammen oder dafür vorgesehen waren und die sich in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand befinden.
Bastel- oder Tuningfahrzeuge mit Baugruppen von Ostfahrzeugen gelten nicht als Ostfahrzeuge im Sinne der Teilnahmebedingungen und sind zu unseren ebenfalls jährlich stattfindenden Pfingsttreffen herzlich willkommen. Die letztendliche Entscheidung über die Zulassung zum Ostblock-Fahrzeugtreffen trifft unser Personal bei der Anmeldung. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an unserer Veranstaltung besteht nicht.
Alle angemeldeten Ostfahrzeuge sind im "Camp" auf der Veranstaltungsfläche so zu positionieren, dass sie von den Besuchern als Präsentation wahrgenommen werden können. Alle mitgeführten Begleit- oder Hilfsfahrzeuge sind entweder auf dem vom Veranstalter eingerichteten Zentralparkplatz abzustellen oder im "Camp" so abzudecken, dass sie den Charakter des Ostfahrzeug-Treffens nicht stören.
Das 14. Internationale Ostblock-Fahrzeugtreffen findet vom 03. bis 05.07.2015 beim Technik-Museum in Pütnitz statt.
Eine Anreise zum Fahrzeugtreffen ist ab 29.06.2014 10.00 Uhr möglich. Das Niederlassen im "Camp" ist nur nach vorheriger Abgabe der Anmeldeunterlagen beim Veranstalter erlaubt. Ein Verbleib im "Camp" nach Abschluss der Veranstaltung ist nur in Absprache mit dem Veranstalter gestattet.
Anmeldeschluss ist Sonnabend, der 04.07.2015 18.00 Uhr.
Die Grenzen des Veranstaltungsgeländes sind im veröffentlichten Lageplan ersichtlich. Ein Aufenthalt außerhalb der Grenzen des Veranstaltungsgeländes ist generell verboten! Die Nutzung der Zufahrtsstraße mit Kraftfahrzeugen ist lediglich für die An- und Abreise gestattet.
Das Anbringen von Absperrungen jeglicher Art zur "Sicherung" eines bestimmten Platzes auf dem Veranstaltungsgelände als "Camp" ist nicht erlaubt! Wir erwarten hier von allen Teilnehmern einen fairen Umgang miteinander.
In der Zeit vom 29.06. bis 02.07.2015 jeweils 10.00 - 16.00 Uhr und vom 03. bis 05.07.2015 jeweils 10.00 - 18.00 Uhr bewegen sich Besucher des Museums und der Veranstaltung neben den aktiven Teilnehmern auf dem Veranstaltungsgelände. Ein Verbleib auf der Veranstaltungsfläche außerhalb dieser Zeiten ist lediglich aktiven Teilnehmern gestattet, die sich auf Verlangen des Veranstalters mit dem bei der Anmeldung empfangenen entsprechenden Armband und dem dazugehörigen Teilnehmerausweis zu legitimieren haben. Aktive Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihr persönlicher Besuch das Veranstaltungsgelände außerhalb der o.g. Zeiten verlässt.
Vom Veranstalter installierte Absperrungen sind zu respektieren und aufgestellten Hinweis- und Verkehrszeichen sowie den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Aufenthalt im Bereich des Flugfeldes und der Fahrstrecke der Shuttle-Busse ist für die gesamte Dauer der Veranstaltung strengstens verboten!
Das Führen von Kraftfahrzeugen auf der Veranstaltungsfläche ist nur Personen gestattet, die dafür eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und nicht unter Einwirkung von Alkohol oder anderer die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Mittel stehen. Außer auf den Geländebahnen beträgt dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich Schrittgeschwindigkeit.
Unsere Geländebahnen sind Einbahnstraßen! Die zentrale Ein- und Ausfahrt erfolgt an Pkt. 5 (Lageplan).
Auf den Geländebahnen ist die Mitnahme von Personen auf den Ladeflächen von Kraftfahrzeugen und Anhängern verboten! Eine gewerbliche Nutzung der Geländebahnen ist untersagt!
Alle Geländebahnen sind täglich in der Zeit von 21.00 bis 9.00 Uhr gesperrt.
Begleit- oder Hilfsfahrzeuge dürfen das Veranstaltungsgelände ausschließlich zur An- und Abreise befahren.
Täglich von 22.00 bis 06.00 Uhr gilt ein generelles Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, außer bei An- oder Abreise.
Das Abstellen von Fahrzeugen hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass andere Fahrzeuge dadurch nicht behindert werden und insbesondere Rettungs- und Versorgungswege sowie Veranstaltungsflächen nicht blockiert werden!
Das Einschalten von Sondersignalen an historischen Einsatzfahrzeugen darf wegen der Verwechslungsgefahr mit tatsächlich im Einsatz befindlichen Rettungsfahrzeugen nur im Rahmen von stationären oder vom Veranstalter organisierten Vorführungen erfolgen und sollte auf ein Minimum reduziert werden!
Das Zeigen von Deko-Waffen ist nur im Rahmen einer historischen Darstellung erlaubt. Das Zeigen und Benutzen anderer Waffen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind strengstens verboten!
Alle Feuerstellen (Kochstellen und Lagerfeuer) sind nie unbeaufsichtigt zu lassen! In Waldflächen sind Feuerstellen strengstens verboten!
Trotz der unstrittigen "Ausnahmesituation" für alle Teilnehmer am Ostblock-Fahrzeugtreffen gibt es auch ein berechtigtes Interesse an Ruhe und Erholung für alle Beteiligten. Um diesem Interesse weitgehendst nachzukommen, sind alle vermeidbaren Lärmbelästigungen durch Musikanlagen, Motoren von Fahrzeugen und Aggregaten oder ähnliche Einrichtungen in der Zeit von 01.00 bis 07.00 Uhr zu unterlassen. Dazu gehören aber auch die lautstarken "künstlerischen" Darbietungen von Solisten und Gesangsgruppen, insbesondere nach Umfang reichem Alkoholgenuss.
Für unsere teilnehmenden vierbeinigen Freunde gilt auf dem Veranstaltungsgelände leider generelle Leinenpflicht! Denkt bitte auch im Interesse aller anderen an die Beseitigung der Hinterlassenschaften Eurer Vierbeiner.
Für die umweltgerechte Entsorgung des während der Veranstaltung entstehenden Mülls (keine Entsorgung von "Haushaltsauflösungen"!) stehen ausreichend Müllbehälter auf der Veranstaltungsfläche zur Verfügung, die sogar während der Veranstaltung mehrmals geleert werden. Scheut also bitte nicht den Weg zu einer weiter entfernt stehenden Tonne, sollte die nächste zwischenzeitlich einmal voll sein. Das Gleiche gilt übrigens auch für die aufgestellten Mobiltoiletten, die ebenfalls während der Veranstaltung mehrmals gereinigt werden. Der generelle Zustand der Toiletten ist jedoch auch von jedem Nutzer mitbestimmt!
Alle Händleraktivitäten während des Ostblock-Fahrzeugtreffens sind im Vorfeld der Veranstaltung vom Veranstalter zu genehmigen und dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen stattfinden.
Bitte beachtet, dass wir uns trotz aller Freiheiten und Möglichkeiten auf dem Veranstaltungsgelände nicht im rechtsfreien Raum befinden. Möge sich also bitte jeder so bewegen, dass andere dadurch nicht behindert, gestört oder gar verletzt werden! Bei Verstößen gegen die o.g. Regeln erfolgt gegebenenfalls ein Platzverweis.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Teilnehmergebühr zu entrichten.
Als aktiver Teilnehmer ohne Ostfahrzeug im Sinne unserer Teilnahmebedingungen gilt derjenige, der für die Dauer des 14. Internationalen Ostblock-Fahrzeugtreffens vom 03. bis 05.07.2015 die Möglichkeit in Anspruch nimmt, sich in dieser Zeit durchgehend auf dem Veranstaltungsgelände aufzuhalten, sich mit einem "Camp" auf dem vom Veranstalter dazu zugewiesenen Platz niederzulassen und alle Leistungen wie aktive Teilnehmer mit Ostfahrzeug zu nutzen, solange ein entsprechender Platz auf der Veranstaltungsfläche vorhanden ist.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an unserer Veranstaltung besteht im Übrigen nicht!
Das 14. Internationale Ostblock-Fahrzeugtreffen findet vom 03. bis 05.07.2015 beim Technik-Museum in Pütnitz statt.
Anmeldeschluss ist Samstag, 04.07.2015 18.00 Uhr!
Das Niederlassen im "Camp" ist nur nach vorheriger Abgabe der Anmeldeunterlagen beim Veranstalter erlaubt.
Die Grenzen des Veranstaltungsgeländes sind im veröffentlichten Lageplan ersichtlich. Ein Aufenthalt außerhalb der Grenzen des Veranstaltungsgeländes ist generell verboten! Die Nutzung der Zufahrtsstraße mit Kraftfahrzeugen ist lediglich für die An- und Abreise gestattet.
Das Anbringen von Absperrungen jeglicher Art zur "Sicherung" eines bestimmten Platzes auf dem Veranstaltungsgelände als "Camp" ist nicht erlaubt! Wir erwarten hier von allen Teilnehmern einen fairen Umgang miteinander.
In der Zeit vom 03. bis 05.07.2015 jeweils 10.00 - 18.00 Uhr bewegen sich Tagesbesucher der Veranstaltung neben den aktiven Teilnehmern auf dem Veranstaltungsgelände.
Ein Verbleib auf der Veranstaltungsfläche außerhalb dieser Zeiten ist lediglich aktiven Teilnehmern gestattet, die sich auf Verlangen des Veranstalters mit dem bei der Anmeldung empfangenen entsprechenden Armband und dem dazugehörigen Teilnehmerausweis zu legitimieren haben. Aktive Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihr persönlicher Besuch das Veranstaltungsgelände außerhalb der o.g. Zeiten verlässt!
Vom Veranstalter installierte Absperrungen sind zu respektieren und aufgestellten Hinweis- und Verkehrszeichen sowie den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Aufenthalt im Bereich des Flugfeldes und der Fahrstrecke der Shuttle-Busse ist für die gesamte Dauer der Veranstaltung strengstens verboten!
Aktiven Teilnehmern ohne Ostfahrzeug ist das Bewegen von Kraftfahrzeugen nur zum Zweck der An- oder Abreise erlaubt.
Das Führen von Kraftfahrzeugen auf der Veranstaltungsfläche ist nur Personen gestattet, die dafür eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und nicht unter Einwirkung von Alkohol oder anderer die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Mittel stehen. Dabei beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich Schrittgeschwindigkeit!
Das Abstellen von Fahrzeugen hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass andere Fahrzeuge dadurch nicht behindert werden und insbesondere Rettungs- und Versorgungswege sowie Veranstaltungsflächen nicht blockiert werden!
Das Einschalten von Sondersignalen an historischen Einsatzfahrzeugen darf wegen der Verwechslungsgefahr mit tatsächlich im Einsatz befindlichen Rettungsfahrzeugen nur im Rahmen von stationären oder vom Veranstalter organisierten Vorführungen erfolgen und sollte auf ein Minimum reduziert werden!
Das Zeigen von Deko-Waffen ist nur im Rahmen einer historischen Darstellung erlaubt. Das Zeigen und Benutzen anderer Waffen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind strengstens verboten!
Alle Feuerstellen (Kochstellen und Lagerfeuer) sind nie unbeaufsichtigt zu lassen! In Waldflächen sind Feuerstellen strengstens verboten!
Trotz der unstrittigen "Ausnahmesituation" für alle Teilnehmer am Ostblock-Fahrzeugtreffen gibt es auch ein berechtigtes Interesse an Ruhe und Erholung für alle Beteiligten. Um diesem Interesse weitgehendst nachzukommen, sind alle vermeidbaren Lärmbelästigungen durch Musikanlagen, Motoren von Fahrzeugen und Aggregaten oder ähnliche Einrichtungen in der Zeit von 01.00 bis 07.00 Uhr zu unterlassen. Dazu gehören aber auch die lautstarken "künstlerischen" Darbietungen von Solisten und Gesangsgruppen, insbesondere nach umfangreichem Alkoholgenuss.
Für unsere teilnehmenden vierbeinigen Freunde gilt auf dem Veranstaltungsgelände leider generelle Leinenpflicht! Denkt bitte auch im Interesse aller anderen an die Beseitigung der Hinterlassenschaften Eurer Vierbeiner.
Für die umweltgerechte Entsorgung des während der Veranstaltung entstehenden Mülls (keine Entsorgung von "Haushaltsauflösungen"!) stehen ausreichend Müllbehälter auf der Veranstaltungsfläche zur Verfügung, die sogar während der Veranstaltung mehrmals geleert werden. Scheut also bitte nicht den Weg zu einer weiter entfernt stehenden Tonne, sollte die nächste zwischenzeitlich einmal voll sein. Das Gleiche gilt übrigens auch für die aufgestellten Mobiltoiletten, die ebenfalls während der Veranstaltung mehrmals gereinigt werden. Der generelle Zustand der Toiletten ist jedoch auch von jedem Nutzer mitbestimmt!
Alle Händleraktivitäten während des Ostblock-Fahrzeugtreffens sind im Vorfeld der Veranstaltung vom Veranstalter zu genehmigen und dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen stattfinden.
Bitte beachtet, dass das Veranstaltungsgelände des Ostblock-Fahrzeugtreffens kein Campingplatz im klassischen Sinn ist, es somit auch keine Möglichkeit für Stromanschlüsse, fließendes Wasser oder fest installierte Sanitäreinrichtungen gibt.
Bitte beachtet, dass wir uns trotz aller Freiheiten und Möglichkeiten auf dem Veranstaltungsgelände nicht im rechtsfreien Raum befinden. Möge sich also bitte jeder so bewegen, dass andere dadurch nicht behindert, gestört oder gar verletzt werden! Bei Verstößen gegen die o.g. Regeln erfolgt gegebenenfalls ein Platzverweis.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Teilnehmergebühr zu entrichten.
Händler sind im Sinne der Teilnahmebedingungen "aktive Teilnehmer mit Ostfahrzeug" (siehe hierzu Punkt 1), die nur nach vorheriger Anmeldung beim Veranstalter und nur nach dessen Genehmigung auf einem vom Veranstalter zugewiesenen Platz ihrer Händlerstand aufbauen dürfen.
Das angebotene Sortiment hat sich dabei ebenfalls am Charakter und dem Zweck der Veranstaltung zu orientieren!
Die Grenzen des Veranstaltungsgeländes sind im veröffentlichten Lageplan ersichtlich. Ein Aufenthalt außerhalb der Grenzen des Veranstaltungsgeländes ist generell verboten! Die Nutzung der Zufahrtsstraße mit Kraftfahrzeugen ist lediglich für die An- und Abreise gestattet.
Das Anbringen von Absperrungen jeglicher Art zur "Sicherung" eines bestimmten Platzes auf dem Veranstaltungsgelände als "Camp" ist nicht erlaubt! Wir erwarten hier von allen Teilnehmern einen fairen Umgang miteinander.
In der Zeit vom 03. bis 05.07.2015 jeweils 10.00 - 18.00 Uhr bewegen sich Tagesbesucher der Veranstaltung neben den aktiven Teilnehmern auf dem Veranstaltungsgelände.
Ein Verbleib auf der Veranstaltungsfläche außerhalb dieser Zeiten ist lediglich aktiven Teilnehmern gestattet, die sich auf Verlangen des Veranstalters mit dem bei der Anmeldung empfangenen entsprechenden Armband und dem dazugehörigen Teilnehmerausweis zu legitimieren haben. Aktive Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihr persönlicher Besuch das Veranstaltungsgelände außerhalb der o.g. Zeiten verlässt!
Vom Veranstalter installierte Absperrungen sind zu respektieren und aufgestellten Hinweis- und Verkehrszeichen sowie den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Aufenthalt im Bereich des Flugfeldes und der Fahrstrecke der Shuttle-Busse ist für die gesamte Dauer der Veranstaltung strengstens verboten!
Das Führen von Kraftfahrzeugen auf der Veranstaltungsfläche ist nur Personen gestattet, die dafür eine gültige Fahrerlaubnis besitzen und nicht unter Einwirkung von Alkohol oder anderer die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Mittel stehen. Außer auf den Geländebahnen beträgt dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich Schrittgeschwindigkeit.
Unsere Geländebahnen sind Einbahnstraßen! Die zentrale Ein- und Ausfahrt erfolgt an Pkt. 5 (Lageplan).
Auf den Geländebahnen ist die Mitnahme von Personen auf den Ladeflächen von Kraftfahrzeugen und Anhängern verboten! Eine gewerbliche Nutzung der Geländebahnen ist untersagt!
Alle Geländebahnen sind täglich in der Zeit von 21.00 bis 09.00 Uhr gesperrt.
Begleit- oder Hilfsfahrzeuge dürfen das Veranstaltungsgelände ausschließlich zur An- und Abreise befahren.
Täglich von 22.00 bis 06.00 Uhr gilt ein generelles Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, außer bei An- oder Abreise!
Das Abstellen von Fahrzeugen hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass andere Fahrzeuge dadurch nicht behindert werden und insbesondere Rettungs- und Versorgungswege sowie Veranstaltungsflächen nicht blockiert werden!
Das Einschalten von Sondersignalen an historischen Einsatzfahrzeugen darf wegen der Verwechslungsgefahr mit tatsächlich im Einsatz befindlichen Rettungsfahrzeugen nur im Rahmen von stationären oder vom Veranstalter organisierten Vorführungen erfolgen und sollte auf ein Minimum reduziert werden!
Das Zeigen von Deko-Waffen ist nur im Rahmen einer historischen Darstellung erlaubt. Das Zeigen und Benutzen anderer Waffen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind strengstens verboten!
Alle Feuerstellen (Kochstellen und Lagerfeuer) sind nie unbeaufsichtigt zu lassen!
Trotz der unstrittigen "Ausnahmesituation" für alle Teilnehmer am Ostblock-Fahrzeugtreffen gibt es auch ein berechtigtes Interesse an Ruhe und Erholung für alle Beteiligten. Um diesem Interesse weitgehendst nachzukommen, sind alle vermeidbaren Lärmbelästigungen durch Musikanlagen, Motoren von Fahrzeugen und Aggregaten oder ähnliche Einrichtungen in der Zeit von 01.00 bis 07.00 Uhr zu unterlassen. Dazu gehören aber auch die lautstarken "künstlerischen" Darbietungen von Solisten und Gesangsgruppen, insbesondere nach umfangreichem Alkoholgenuss.
Für unsere teilnehmenden vierbeinigen Freunde gilt auf dem Veranstaltungsgelände leider generelle Leinenpflicht! Denkt bitte auch im Interesse aller anderen an die Beseitigung der Hinterlassenschaften Eurer Vierbeiner.
Für die umweltgerechte Entsorgung des während der Veranstaltung entstehenden Mülls (keine Entsorgung von "Haushaltsauflösungen"!) stehen ausreichend Müllbehälter auf der Veranstaltungsfläche zur Verfügung, die sogar während der Veranstaltung mehrmals geleert werden. Scheut also bitte nicht den Weg zu einer weiter entfernt stehenden Tonne, sollte die nächste zwischenzeitlich einmal voll sein. Das Gleiche gilt übrigens auch für die aufgestellten Mobiltoiletten, die ebenfalls während der Veranstaltung mehrmals gereinigt werden. Der generelle Zustand der Toiletten ist jedoch auch von jedem Nutzer mitbestimmt!
Alle Händleraktivitäten während des Ostblock-Fahrzeugtreffens sind im Vorfeld der Veranstaltung vom Veranstalter zu genehmigen und dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen stattfinden.
Bitte beachtet, dass wir uns trotz aller Freiheiten und Möglichkeiten auf dem Veranstaltungsgelände nicht im rechtsfreien Raum befinden. Möge sich also bitte jeder so bewegen, dass andere dadurch nicht behindert, gestört oder gar verletzt werden! Bei Verstößen gegen die o.g. Regeln erfolgt gegebenenfalls ein Platzverweis.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Teilnehmergebühr zu entrichten.
Tagesbesucher im Sinne der Teilnahmebedingungen sind Besucher des Ostblock-Fahrzeugtreffens an einem oder mehreren Tagen vom 03. bis 05.07.2015 jeweils in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr.
Tagesbesucher haben das Veranstaltungsgelände jeweils bis spätestens 19.00 Uhr wieder zu verlassen.
Eigene Kraftfahrzeuge, mit denen Tagesbesucher anreisen, sind nach dem Entrichten der Teilnehmergebühr auf dem Zentralparkplatz für Tagesbesucher abzustellen. Von dort aus erfolgt ein kostenloser Bus-Shuttle bis zur Veranstaltungsfläche und nach Besuch der Veranstaltung wieder zurück.
Radfahrer haben die Möglichkeit, sich nach Entrichten der Teilnehmergebühr mit ihrem Fahrrad direkt bis zur und auf der Veranstaltungsfläche zu bewegen.
Tagesbesucher sind nicht berechtigt, auf der Veranstaltungsfläche Kraftfahrzeuge zu führen, außer bei kostenpflichtigen Fahraktionen des Veranstalters unter Anleitung eines Instrukteurs auf einem festgelegten Kurs.
Die Grenzen des Veranstaltungsgeländes sind im veröffentlichten Lageplan ersichtlich. Ein Aufenthalt außerhalb der Grenzen des Veranstaltungsgeländes ist generell verboten! Die Nutzung der Zufahrtsstraße mit Kraftfahrzeugen ist lediglich für die An- und Abreise gestattet.
Vom Veranstalter installierte Absperrungen sind zu respektieren und aufgestellten Hinweis- und Verkehrszeichen sowie den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Aufenthalt im Bereich des Flugfeldes und der Fahrstrecke der Shuttle-Busse ist für die gesamte Dauer der Veranstaltung strengstens verboten!
Für unsere teilnehmenden vierbeinigen Freunde gilt auf dem Veranstaltungsgelände leider generelle Leinenpflicht! Denken Sie bitte auch im Interesse aller anderen an die Beseitigung der Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner!
Für die umweltgerechte Entsorgung des während der Veranstaltung entstehenden Mülls (keine Entsorgung von "Haushaltsauflösungen"!) stehen ausreichend Müllbehälter auf der Veranstaltungsfläche zur Verfügung, die sogar während der Veranstaltung mehrmals geleert werden.
Das Gleiche gilt übrigens auch für die aufgestellten Mobiltoiletten, die ebenfalls während der Veranstaltung mehrmals gereinigt werden. Der generelle Zustand der Toiletten ist jedoch auch von jedem Nutzer mitbestimmt!
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Teilnehmergebühr zu entrichten.
Tagesbesucher mit Ostfahrzeug im Sinne der Teilnahmebedingungen sind Besucher des Ost-Fahrzeugtreffens an einem oder mehreren Tagen vom 03. bis 05.07.2015 jeweils in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr, die mit einem Ostfahrzeug im Sinne der Teilnahmebedingungen anreisen und dieses auf dem Veranstaltungsgelände präsentieren.
Als Ostfahrzeug im Sinne der Teilnahmebedingungen gilt neben der Herkunft des Kfz aus einem früheren Ostblock-Staat die Beschaffenheit des Fahrzeugs als entscheidendes Kriterium für die Zulassung zur Veranstaltung.
Zur Veranstaltung zugelassen sind nur solche Fahrzeuge, deren äußeres Erscheinungsbild dem Original weitgehendst entspricht, die über eine funktionierende originale Ansaug- und Abgasanlage verfügen, die entweder aus einer Serienproduktion entstammen oder dafür vorgesehen waren und die sich in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand befinden.
Bastel- oder Tuningfahrzeuge mit Baugruppen von Ostfahrzeugen gelten nicht als Ostfahrzeuge im Sinne der Teilnahmebedingungen und sind zu unseren ebenfalls jährlich stattfindenden Pfingsttreffen herzlich willkommen.
Die letztendliche Entscheidung über die Zulassung zum Ostblock-Fahrzeugtreffen trifft unser Personal bei der Anmeldung. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an unserer Veranstaltung besteht nicht!
Alle angemeldeten Ostfahrzeuge sind im "Camp" auf der Veranstaltungsfläche so zu positionieren, dass sie von den Besuchern als Präsentation wahrgenommen werden können.
Tagesbesucher mit Ostfahrzeug haben das Veranstaltungsgelände jeweils bis 19.00 Uhr wieder zu verlassen.
Die Grenzen des Veranstaltungsgeländes sind im veröffentlichten Lageplan ersichtlich. Ein Aufenthalt außerhalb der Grenzen des Veranstaltungsgeländes ist generell verboten! Die Nutzung der Zufahrtsstraße mit Kraftfahrzeugen ist lediglich für die An- und Abreise gestattet.
Vom Veranstalter installierte Absperrungen sind zu respektieren und aufgestellten Hinweis- und Verkehrszeichen sowie den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Aufenthalt im Bereich des Flugfeldes und der Fahrstrecke der Shuttle-Busse ist für die gesamte Dauer der Veranstaltung strengstens verboten!
Für unsere teilnehmenden vierbeinigen Freunde gilt auf dem Veranstaltungsgelände leider generelle Leinenpflicht! Denken Sie bitte auch im Interesse aller anderen an die Beseitigung der Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner!
Für die umweltgerechte Entsorgung des während der Veranstaltung entstehenden Mülls (keine Entsorgung von "Haushaltsauflösungen"!) stehen ausreichend Müllbehälter auf der Veranstaltungsfläche zur Verfügung, die sogar während der Veranstaltung mehrmals geleert werden.
Das Gleiche gilt übrigens auch für die aufgestellten Mobiltoiletten, die ebenfalls während der Veranstaltung mehrmals gereinigt werden. Der generelle Zustand der Toiletten ist jedoch auch von jedem Nutzer mitbestimmt!
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine Teilnehmergebühr zu entrichten. Veranstalterkontakt E-Mail: technikverein-puetnitz@live.de. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bilder aus dem Vorjahr, ab sofort unter:
http://reutershagen.de/ostblock/2012/
aus 2011 http://reutershagen.de/ostblock/2011/
und auch unter http://reutershagen.de/ostblock/2010/
sowie von 2009 http://reutershagen.de/ostblock/2009/
und 2008 : http://reutershagen.de/ostblock/2008/
weiterhin 2007 : http://reutershagen.de/ostblock/2007/
sowie aus 2006 : http://reutershagen.de/ostblock/2006/
und nicht zuletzt von 2005 unter: http://reutershagen.de/ostblock/2005/
Vielfach -jedoch nicht nur- aus dem motorisierten Zweiradbereich gibt es von anderen Veranstaltungen, viele Bilder auf diesen Internetseiten zu sehen, auffindbar über die Übersichtsseite unter: http://reutershagen.de/motorrad/
Alle Informationen auf dieser privaten Seite sind unverbindlich, vorbehaltlich Änderungen und Irrtümer.
aktualisiert: Juli 2015
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